Bewerbung

  • In unserer Jobsuche findest Du rund um die Uhr jene offenen Stellen, für die wir gerade Personal suchen. Solange die Jobs zu sehen sind, kannst Du Dich jederzeit bewerben.

  • Wenn Du dort noch nicht Deinen Wunschberuf findest, gehe zur Initiativbewerbung. Wir besprechen dann Deine Vorstellungen und suchen aktiv nach Deinem Traumjob.

  • Nach dem Eintreffen Deiner Bewerbung nehmen wir sofort Kontakt mit Dir auf. Wir vereinbaren einen Gesprächstermin (online oder persönlich) und lernen uns besser kennen.

  • Bei diesem Gespräch klären wir alle Fragen zu Deinen beruflichen Wünschen und Deiner bisherigen beruflichen Erfahrung und Ausbildung. Natürlich informieren wir Dich über die Details zu diesem Job wie Tätigkeiten, Arbeitszeit, Bezahlung, Dauer, Übernahme etc.

  • Sind wir uns einig, schlagen wir Dich bei dem Unternehmen als künftigen Mitarbeiter vor. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, informieren wir Dich sofort über das Ergebnis und vereinbaren die weiteren Schritte wie Vorstellung, Arbeitsbeginn oder andere Jobchancen.

  • Hat alles geklappt, erhältst Du Deinen Dienstvertrag bei uns und wirst von uns angemeldet. Bei der Unterzeichnung besprechen wir alle Deine Rechte, Pflichten und Ansprüche.

  • Wenn es nicht geklappt hat, schlagen wir Dir gerne andere Jobmöglichkeiten vor. Sollte nicht sofort etwas Passendes dabei sein, werden wir aktiv für Dich weitersuchen. Dabei nutzen wir alle technischen Möglichkeiten. Unsere Software erkennt bei neuen Jobs sofort, ob die Stelle für Dich passen würde und verständigt Dich automatisch per Email oder SMS.

Dienstvertrag

  • Vor Arbeitsbeginn erhältst Du Deinen Dienstvertrag, abgeschlossen zwischen Dir als Dienstnehmer und Phoenix – Personal & Logistik GmbH als Dienstgeber.

  • Auch wenn Du in einem anderen Betrieb arbeiten wirst, besteht Dein Dienstverhältnis mit uns.

  • Deine Arbeit in diesem Betrieb wird in einer Überlassungsmitteilung vereinbart, welche Du gleichzeitig mit dem Dienstvertrag erhältst.

  • Solltest Du von einem Betrieb in einen anderen wechseln, wird die Überlassungsmitteilung neu erstellt, Dein Dienstvertrag läuft aber ohne Unterbrechung weiter.

  • Im Dienstvertrag ist festgelegt, wieviel Du in jedem Fall bezahlt bekommen wirst, egal in welchem Betrieb Du arbeitest. Sollten dort höhere Löhne üblich sein, musst Du auch diesen höheren Lohn bekommen.

  • Weiters regelt der Dienstvertrag Deinen Urlaubsanspruch (dzt. 25 Tage /Jahr) sowie Deinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch Deine Abfertigung ist dort festgelegt.

  • Der Dienstvertrag ist unbefristet.

  • Die Probezeit beträgt 1 Monat, danach gilt für alle eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Eine gemeinsam getroffene Vereinbarung (einvernehmlich) ist jederzeit möglich.

  • Der Dienstvertrag regelt auch Deine Pflichten in Bezug auf Meldepflicht bei Abwesenheit oder Dienstverhinderung sowie bei Krankenstand und Urlaub.

  • Mit Beginn Deines Dienstvertrages erfolgt durch uns Deine Anmeldung bei der Krankenkasse und bei der Sozialversicherung. Als Dein Dienstgeber tragen wir alle Lohnnebenkosten und gesetzliche Abgaben.

  • Deine Urlaubstage bezahlen zur Gänze wir. Auch deine Krankenstandstage zahlen wir. Erst nach 8 Wochen Krankenstand übernimmt die Krankenkasse.

Überlassungsmitteilung

  • Mit dem Dienstvertrag erhältst Du vor Arbeitsbeginn eine Überlassungsmitteilung.

  • In dieser ist festgelegt
    • in welchem Betrieb Du arbeiten wirst.
    • Wer Dein Ansprechpartner dort ist.
    • Welche Arbeit Du dort machen wirst.
    • Wie die Arbeitszeiten dort für Dich sein werden.
    • Welchen Lohn und welche Zulagen Du bekommen wirst.

  • Solltest Du von einem Betrieb in einen anderen wechseln, wird die Überlassungsmitteilung neu erstellt, Dein Dienstvertrag läuft aber ohne Unterbrechung weiter.

  • Im Dienstvertrag ist festgelegt, wieviel Du in jedem Fall bezahlt bekommen wirst, egal in welchem Betrieb Du arbeitest. Sollten für Deine Tätigkeit im jeweiligen Betrieb höhere Löhne üblich sein, wirst Du auch diesen höheren Lohn bekommen.